Laut Straßenverkehrsgesetz müssen sich Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ärztlich untersuchen lassen, um die gesundheitliche Eignung des Bewerbers festzustellen.
Wir führen in unserer Praxis regelmäßig Untersuchungen zur Fahrtauglichkeit durch.
Herr Dr. Späth hat die Fachkunde Verkehrsmedizin erworben und ist somit auch für weitergehende verkehrsmedizinische Begutachtungen zugelassen. |